Sie sind in der Rubrik: Firmennews

nebenJOB.ch

Firmennews

Ungewollt Schwanger – Was nun?

 

Was gibt es schöneres, als eine Familie zu gründen und Kinder auf die Welt zu setzten? Wenn der kleine Traum vom eigenen Familienglück endlich wahr wird und man sich einer ganz neuen Herausforderung stellen darf, beginnt für viele Paare ein ganz neuer Lebensabschnitt. Ist die Schwangerschaft geplant und die Unterstützung vom Partner oder der Familie gegeben, fängt mit der Familiengründung ein aufregendes Abenteuer an. Kommt es allerdings zu einer unerwarteten Schwangerschaft, werden viele Frauen oftmals vor eine sehr schwierige Situation gestellt. Denn die Entscheidung, ein Kind zu gebären oder nicht ist eine der schwersten Entscheidungen einer Frau. Nur die Frau selbst kann nämlich erahnen, was eine ungewollte Schwangerschaft für ihr zukünftiges Leben bedeutet. Und lassen es die Umstände nicht zu, das Kind auf die Welt zu stellen, bleibt nur noch die Abtreibung als Alternative. Ein Schwangerschaftsabbruch allerdings bedeutet für viele Frauen eine unglaubliche Belastung, die in vielen Fällen lang währende psychologische Folgen mit sich bringt.

 

Man ist nicht alleine
Viele Frauen wissen nicht, dass sie die Entscheidung abzutreiben nicht alleine treffen müssen. Denn es gibt professionelle Stellen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es darum geht, ob das Abtreiben überhaupt in Frage kommt. Auch nachdem die Entscheidung getroffen ist werden die Frauen auf dem weiteren Weg des Schwangerschafts-Abbruches begleitet. Eine solche Stelle ist die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind, die SHMK. Die SHMK steht Frauen, Paaren oder Familien, die durch eine Schwangerschaft oder die Geburt eines Kindes in Not geraten, helfend zur Seite und setzt sich für einen kinderfreundliche Mentalität in der Gesellschaft ein.

 

Die gesetzliche Regelung
In der Schweiz gilt seit dem 1. Oktober 2002 die vom Volke angenommene Fristenregelung. Dies bedeutet, dass eine Frau in den ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft frei darüber entscheiden kann, ob sie diese abbrechen möchte. Ab der dreizehnten Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch nur noch dann zulässig, wenn der Arzt diesen von Nöten hält. Gründe dafür könnten beispielsweise eine körperliche Schädigung der Schwangeren oder eine schwere seelische Notlage sein.

Nach dem Schweizerischen Gesetz hat ein Embryo kein Recht auf Leben, vielmehr sind nur geborene Menschen Träger von Grundrechten. So findet sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ein Artikel, der besagt: Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt.

 

 
 
 

ANZEIGEN


 

© nebenJOB.ch